Krings & Krings Rechtsgebiet Erbrecht

Wir unterstützen Sie sowohl vor Eintritt eines Erbfalls als auch nach Eintritt eines Erbfalls. Vor einem Erbfall geht es insbesondere um die Aufklärung der Bereiche des Testaments, der Schenkung, des Erbvertrags und der steuerrechtlichen Folgen. Sollte ein Erbfall eingetreten sein, helfen wir Ihnen in dieser ohnehin schwierigen Phase bei der Erbauseinandersetzung.

Ihr Ansprechpartner

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Werner Krings

Rechtsanwalt seit über 40 Jahren

Spezialist für Erbrecht
Spezialist für Familienrecht
Spezialist für Mietrecht