Wir unterstützen Sie sowohl vor Eintritt eines Erbfalls als auch nach Eintritt eines Erbfalls. Vor einem Erbfall geht es insbesondere um die Aufklärung der Bereiche des Testaments, der Schenkung, des Erbvertrags und der steuerrechtlichen Folgen. Sollte ein Erbfall eingetreten sein, helfen wir Ihnen in dieser ohnehin schwierigen Phase bei der Erbauseinandersetzung.
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Werner Krings
Rechtsanwalt seit über 40 Jahren
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